Schlesische Damastweberei

– Beitrag von Ullrich Junker –

Damast (abgeleitet von „Damaskus”) ist ein Gewebe, in das figürliche Muster aller Art eingewebt werden können. Die Kunst der Herstellung galt lange als Geheimnis und wurde nach ihrer Einführung in Sachsen 1666 durch Kurfürst Johann Georg II. (1656–1680) unter Staatsaufsicht gestellt. Zentrum der Damastweberei war Groß-Schönau. 1587 hatte Hertwig von Nostiz Groß-Schönau an den Zittauer Rat verkauft. Es blieb für über 250 Jahre ein Ratsdorf der Stadt Zittau.
Wie wichtig die Damastweberei war, zeigt z. B. die Befreiung der Weber vom Militärdienst oder auch die staatliche Unterstützung durch die Gewährung von Darlehen. Den Webern war es untersagt, auswärtige Lehrlinge anzunehmen oder in andere Orte zu ziehen.
Um die kunstvollen Bild-Damaste herzustellen, benötigte man den Mustermaler, der nach Art eines Strickmusters auf liniertem Papier die Angaben für den Weber erstellte. Für das Einlesen und die mühsame Übertragung dieses Musters war der Mustermacher zuständig. Die Arbeitsschritte waren Betriebsgeheimnis und wurden von der Landesobrigkeit stark überwacht.
1744 baten der Mustermaler David Christian Berndt und die Damastweber Chr. Berndt, Elias Mai, Andreas Lehmann, Adam Möller und Gottfried Mönch beim Zittauer Rat um Erlaubnis, nach Pförthen und Forste auszuwandern. Sie wurden aber im Bescheid vom 23. Nov. 1744 ermahnt, in der Gemeinde „als treue und fleißige Fabrikanten fernerhin zu verbleiben”. Trotz des Ausreiseverbots waren am Pfingsten 1744 des Nachts 23 Personen nach Schmiedeberg ausgewandert.
Erst nach der Niederlage Sachsens im 2. Schlesischen Krieg gegen Preußen 1745 konnten etwa 270 Einwohner Groß-Schönau verlassen. Auf 116 Wagen wurden ihre Webstühle und ihr Hausrat unter Bewachung preußischer Soldaten nach Schlesien gebracht. Für diese Familien wurden Schmiedeberg/Kowary, Hirschberg/Jelenia Góra, Tiefhartmannsdorf/Podgórki, Liebenthal/Lubomierz und Greiffenberg/Gryfów Śląski die neue Heimat.
Wie wichtig die Aussiedlung der Damastweber für den Preußenkönig Friedrich II. war, sehen wir daran, dass jeder Damastweber ein Handgeld von 40 Talern bekam. (…)

→ Weiterlesen im GAL 68, S. 44


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